Drohnen sind ein beliebtes Erwachsenen-Spielzeug und die endlosen Weiten von Fanös Strand laden zwar grundsätzlich dazu ein, nahezu gefahrlos seine Drohne fliegen zu lassen, ABER wer seine Drohne auf Fanö fliegen möchte, sollte sich zuvor mit den Vorschriften zu den Drohnen in Dänemark beschäftigen und auch die Flugverbotszonen beachten. Tatsächlich gibt es auf Fanö nur wenige Gebiete, in denen Drohnen erlaubt sind!
Eben nicht erlaubt sind Drohnen in Naturschutzgebieten, worunter auch der Strand fällt...
Eine Drohne kaufen kann jeder, fliegen vielleicht auch noch, aber: Darf man es so einfach? Und was passiert wenn?...
Der Fanö-Urlauber sollte sich gut überlegen, ob er sich durch den Dschungel von Vorschriften (Drohnenhaftpflichtversicherung, der Onlineregistrierung und Test für Drohnenpiloten) kämpfen möchte und Kosten auf sich nimmt, um grundsätzlich zwar in Dänemark seine Drohne starten zu dürfen, aber eben auf Fanö doch nicht fliegen darf...
Der Umgang mit Drohnen in Dänemark ist seit 2017 gesetzlich geregelt. Unter anderem müssen Drohnen-Piloten (auch deutsche Urlauber) von Drohnen des Typs DJI Phantom, DJI Mavic und Modellflugzeugen bei Nutzung in Dänemark eine gesonderte Haftpflichtversicherung vorweisen können. Idealerweise sollte jeder Drohnen-Pilot eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung mit der in Dänemark vorgeschriebenen Mindestdeckung von 900.000 € abschließen, die das Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen einschließt.
Eine Online-Registrierung ist notwendig, falls die Drohne mehr als 250 g Abfluggewicht wiegt oder schneller als 50 km/h fliegen kann. Zugrunde gelegt werden die technischen Daten des Herstellers, sofern die Drohne nicht darüber hinaus getuned ist. Der Drohnen-Besitzer/Pilot muss vor Inbetriebnahme jene behördliche Erlaubnis einholen, sich also offiziell registrieren lassen. Unabhängig von der Registrierung, der Drohnenkennzeichnung (s.u.) und dem bestandenen Online-Test (s.u.), darf der Pilot seine Drohne nur außerhalb der "built-up areas" (bewohntem und bebautem Gebiet) fliegen.
Die Kosten jener Registrierung liegen bei 20 Dänischen Kronen = ca 2,70 € (Stand 2018) und können per Kreditkarte beglichen werden.
Jeder Drohnen-Pilot in Dänemark muss einen englischsprachigen Online-Test namens "Drone Awareness Accredition" der dänischen Verkehrs-, Bau- und Umweltschutzbehörde bestehen. Der Test fragt das Verständnis der Gesetzmäßigkeiten und Regeln zum Fliegen von Drohnen in Dänemark ab und setzt sich aus 12 Multiple-Choice-Fragen zusammen. Besteht man jenen Test innerhalb der maximal 3 Anläufe, erhält man innerhalb von 24 Stunden eine Genehmigung per Email.
Gibt es ein Mindestalter? Ü16 darf den Test alleine machen, U16 im Beisein eines Erziehungsberechtigten und bei U12 muss der Drohneneinsatz von einer volljährigen Person überwacht werden.
Die Drohne muss für den Einsatz in Dänemark gekennzeichnet sein. Im Gegensatz zu Deutschland (feuerfeste Plakette) reicht ein Etikett/Aufkleber mit folgenden Informationen:
Die "Dronen-Operator ID" erhält man nach per Email nach bestandenem Test und ist nicht Drohnen-gebunden, kann also an sämtlichen zum Einsatz kommenden Drohnen verwendet werden.
Das Gewicht von 25 kg darf nicht überschritten werden.
"built-up-areas" heißt wörtlich übersetzt "bebaute Gebiete". Gemeint sind Areale, die zum Wohnen, der Erholung, Freizeit oder kommerziellen Gründen genutzt werden. Dies beinhaltet Ferienhäuser, Campingplätze, Schulen, Sporthallen und Industrie-Anlagen. In Dänemark fallen auch Hafengebiete unter "built-up-areas", aber auch Parks, Strände und Erholungsgebiete in unmittelbarer Nähe zu bebautem Gebiet. Für Flüge in Wohngebieten benötigt man über jene o.g. Lizenz eine Profi-Lizenz und einen konkreten Einsatz! Foto-Aufnahmen von Personen sind verboten, ebenfalls Nahaufnahmen von Wohnhäusern (sofern nicht vom Eigentümer beauftragt). Das Fotografieren mit einer Drohne ist vorschriftlich geregelt im Fernüberwachungsgesetz, dem Datenschutzgesetz sowie dem Strafgesetzbuch. Natur und Tierwelt sind zu beachten!
Zusammengefasst: Die möglichen Flugzonen schrumpfen zusammen und die Vorschriften sind streng, Verstöße können geahndet werden!
Die blau und grün gekennzeichneten Gebiete sind Flugverbotszonen für Drohnen.
Damit ist das Drohnenfliegen auf Fanö nahezu komplett verboten.
Übrigens steht Fanö damit nicht alleine da: Auch in Deutschland ist über dem "Nationalpark Wattenmeer" der Betrieb von Drohnen grundsätzlich verboten (§ 21 b Abs. 1 Nr. 6 LuftVO).
Wer es probieren will, kann einen Antrag auf Ausnahmegenehmigungen stellen:
Der Flug in Naturgebieten darf nur stattfinden, wenn notwendige Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung und Wartung usw. ausgeführt werden (bspw. von Bau, Eigentum, Forstwirtschaft, Landwirtschaft und Viehzucht) Darüber hinaus kann man eine Sondergenehmigung von TBST (Agentur für Verkehr, Bau und Wohnungswesen) beantragen, wenn Sie in einem oder mehreren Gebieten für einen beruflichen Zweck fliegen möchten. Eine Bewerbung kann an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden und muss folgende Informationen enthalten:
Bei der Bearbeitung eines Antrags erhält TBST eine Bewertung der dänischen Umweltschutzbehörde und man kann innerhalb von 2 Wochen mit einer Antwort rechnen.